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   RG, 07.07.1896 - 2266/96   

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https://dejure.org/1896,307
RG, 07.07.1896 - 2266/96 (https://dejure.org/1896,307)
RG, Entscheidung vom 07.07.1896 - 2266/96 (https://dejure.org/1896,307)
RG, Entscheidung vom 07. Juli 1896 - 2266/96 (https://dejure.org/1896,307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann derjenige, welcher mit Bezug auf eine individuell erkennbar gemachte Person unwahre Thatsachen behauptet oder verbreitet hat, die geeignet sind, sie verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, sich gegen die Bestrafung aus § 186 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 29, 44
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90

    Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens

    Sie dienen vielmehr auch dem öffentlichen Interesse einer möglichst umfassenden und zuverlässigen Wahrheitsermittlung (RGSt 29, 44, 48; 60, 179 f; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 339 Rdn. 5; Pikart in KK StPO 2. Aufl. § 339 Rdn. 3; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 339 Rdn. 5).

    Allein diese abstrakte Zweckbestimmung ist maßgebend; darauf, ob im jeweils konkreten Fall ein öffentliches Interesse an der Anwesenheit des Angeklagten besteht, kommt es - wie schon das Reichsgericht ausgeführt hat (RGSt 29, 44, 48) - nicht an.

  • BGH, 24.12.2021 - KRB 11/21

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeit: Rechtsfolgen des

    Sie dienen, ebenso wie § 230 Abs. 1, § 231 Abs. 1 StPO, auch dem öffentlichen Interesse an einer möglichst umfassenden und zuverlässigen Wahrheitsermittlung (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 44/90, BGHSt 37, 249, 250, juris Rn. 21; Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, BGHSt 55, 87 Rn. 9; RGSt 29, 44, 48; 60, 179 f.; Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 339, Rn. 5; Knauer/Kudlich in Münchener Kommentar, StPO, 1. Aufl., § 339 Rn. 4; Gericke in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 339 Rn. 3).
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